Die Katzen-Zahnversicherung der Uelzener übernimmt bei Kiefer- oder Zahnerkrankungen Kosten für Operationen und Heilbehandlungen unabhängig vom Satz der GOT, dazu Arzneimittel, Labor- und bildgebende Diagnostik, Zahnsteinentfernung, Zahnpolitur, Telediagnostik sowie Behandlungen in Anrainerstaaten.
Leistungsfall:
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
- Operationen
- Heilbehandlungen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund einer Kiefer- oder Zahnerkrankung durchgeführt werden.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Therapie,
- bei dem die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird oder
- durch minimalinvasive OP-Methoden, Biopsie, Punktion und endoskopische Eingriffe.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihrer versicherten Katze
- wiederherzustellen
- zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
- Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten)
- Labor- und bildgebende Diagnostik
- Futter- und Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten
Zusätzlich versicherte Leistungen:
Zusätzlich mitversichert sind Kosten für:
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht werden;
- tierärztliche Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen in Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von einem Auslandsaufenthalt. Für derartige Behandlungen in Anrainerstaaten besteht ein Leistungsanspruch nur in dem in Ziffer 4 beschriebenen Umfang;
- Telediagnostik und Teleberatung durch einen Tierarzt für medizinisch notwendige Konsultationen;
- Zahnsteinentfernung sowie Zahnpolitur;
- tierärztlichen Notdienst infolge einer medizinisch zwingend notwendigen Operation oder in direkter Folge eines Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Die Katzen-Zahnversicherung greift, wenn Ihre Katze wegen einer Kiefer- oder Zahnerkrankung behandelt werden muss. Erstattet werden sowohl Operationen als auch Heilbehandlungen – dabei spielt der GOT-Satz keine Rolle. Zusätzlich sind unter anderem notwendige Arzneimittel, Diagnostik, Zahnsteinentfernung und Zahnpolitur, Telediagnostik sowie bestimmte Behandlungen in den Nachbarstaaten Deutschlands mit abgedeckt. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Was wird bei einer Kiefer- oder Zahnerkrankung erstattet?
Erstattet werden Operationen und Heilbehandlungen, die aufgrund einer Kiefer- oder Zahnerkrankung durchgeführt werden – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Sind auch Arzneimittel und Diagnostik abgedeckt?
Ja. Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten), Labor- und bildgebende Diagnostik sowie Futter- und Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten.
Sind Zahnsteinentfernung und Zahnpolitur mitversichert?
Ja, Zahnsteinentfernung sowie Zahnpolitur zählen zu den zusätzlich mitversicherten Leistungen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Mitversichert sind tierärztliche Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen in Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von einem Auslandsaufenthalt. Der Leistungsanspruch besteht dort nur in dem in Ziffer 4 beschriebenen Umfang.
Ist auch eine Beratung per Telemedizin möglich?
Ja, mitversichert sind Telediagnostik und Teleberatung durch einen Tierarzt für medizinisch notwendige Konsultationen.