Wer bei der Uelzener eine Hausratversicherung hat, kann nach einem Schadenfall verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird – ein Verfahren, das Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren können.
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden lässt sich die Schadenhöhe durch ein Sachverständigenverfahren ermitteln. Dieses Verfahren können Sie als Versicherungsnehmer verlangen. Alternativ können Sie und der Versicherer es auch gemeinsam vereinbaren.
Häufige Fragen
Wer kann ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wann kann das Verfahren verlangt werden?
Nach Eintritt des Versicherungsfalles kann der Versicherungsnehmer die Feststellung der Schadenhöhe in einem Sachverständigenverfahren verlangen.
Können Versicherer und Versicherungsnehmer das Verfahren gemeinsam festlegen?
Ja. Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Wozu dient das Sachverständigenverfahren?
Es dient dazu, die Höhe des Schadens festzustellen.