In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Beschädigte Sachen:
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen Nr. 18.2 oder Nr. 18.3 bei ihm verbleiben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen Nr. 18.2 oder Nr. 18.3 bei ihm verbleiben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025