In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für Erklärungen des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags,
- eines bestehenden Versicherungsverhältnisses einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags,
- eines bestehenden Versicherungsverhältnisses einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025