In der Hausratversicherung der Uelzener gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags,
- eines bestehenden Versicherungsverhältnisses einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer eine Erklärung abgeben möchten, dürfen Sie sich hierfür an den Versicherungsvertreter wenden. Er darf solche Erklärungen für die Uelzener entgegennehmen. Das betrifft insbesondere Erklärungen rund um Abschluss und Widerruf eines Vertrags, ein bestehendes Versicherungsverhältnis samt dessen Beendigung sowie die Anzeige- und Informationspflichten vor und während der Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wer darf meine Erklärungen entgegennehmen?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, die vom Versicherungsnehmer abgegebenen Erklärungen entgegenzunehmen.
Welche Erklärungen sind davon erfasst?
Erfasst sind Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Kann ich einen Vertrag über den Versicherungsvertreter widerrufen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt auch für Erklärungen zum Widerruf eines Versicherungsvertrags als bevollmächtigt, diese entgegenzunehmen.
Gilt das auch während der laufenden Vertragszeit?
Ja, die Bevollmächtigung umfasst Anzeige- und Informationspflichten sowohl vor Abschluss des Vertrags als auch während des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025