In der Katzen-OP-Versicherung der Uelzener richtet sich der Tarifbeitrag unter anderem nach dem Alter der Katze bei Versicherungsbeginn. Ab der ersten Hauptfälligkeit ist eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % vereinbart – ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Katzen-OP-Versicherung folgendes für die Beitragsdynamik:
Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters:
Der Tarifbeitrag für Ihre versicherte Katze wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Um das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich hieraus nicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für Ihre Katze wird zu Beginn auch nach dem Alter des Tieres berechnet. Weil die Katze mit den Jahren älter wird und sich die medizinischen Möglichkeiten weiterentwickeln, steigt der Beitrag ab der ersten Hauptfälligkeit jedes Jahr um 9 %. Diese Erhöhung allein berechtigt Sie nicht zu einer Sonderkündigung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die jährliche Beitragsanpassung?
Ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Wonach wurde der Tarifbeitrag ermittelt?
Der Tarifbeitrag für Ihre versicherte Katze wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Warum wird der Beitrag jährlich angepasst?
Die Anpassung berücksichtigt das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt.
Habe ich wegen der Beitragsanpassung ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, aus der jährlichen Beitragsanpassung ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
Ab wann greift die Beitragsanpassung?
Die jährliche Beitragsanpassung gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025