Bei der Uelzener Hausratversicherung müssen Sie eine bestehende Mehrfachversicherung gegen dieselbe Gefahr unverzüglich melden – mit Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme. Was diese Anzeigepflicht konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn dieselbe Sache oder Gefahr zusätzlich noch bei einem weiteren Versicherer abgesichert ist, sollten Sie das Ihrem Versicherer ohne Verzögerung mitteilen. Nennen Sie dabei, um welchen anderen Versicherer es sich handelt und über welche Versicherungssumme der andere Vertrag läuft. So bleibt die Absicherung transparent.
Häufige Fragen
Wann muss ich eine weitere Versicherung melden?
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert haben, müssen Sie die andere Versicherung unverzüglich mitteilen.
Welche Angaben muss die Mitteilung enthalten?
In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Wie schnell muss die Mitteilung erfolgen?
Die andere Versicherung ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Für wen gilt diese Anzeigepflicht?
Sie gilt für jeden, der bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert.