Die Hausratversicherung der Uelzener ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines versicherten Schadens, sofern sie den Umständen nach geboten waren. Wer einen Sachverständigen oder Beistand hinzuzieht, sollte wissen, wann diese Kosten übernommen werden und wie sich eine mögliche Leistungskürzung auswirkt.
- Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
- Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach Nr. 31.2.1 entsprechend kürzen.
- Übergang von Ersatzansprüchen
Was bedeutet das konkret?
Entstehen Ihnen Kosten, um einen versicherten Schaden zu ermitteln und festzustellen, kann der Versicherer diese bis zur vereinbarten Höhe übernehmen – vorausgesetzt, die Kosten waren nach den Umständen sinnvoll und angemessen. Beauftragen Sie eigenständig einen Sachverständigen oder Beistand, werden dessen Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet. Darf der Versicherer seine Leistung kürzen, kann auch der Kostenersatz entsprechend gekürzt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten der Schadenermittlung ersetzt?
Der Versicherer ersetzt die Kosten bis zur vereinbarten Höhe, sofern sie den Umständen nach geboten waren.
Werden die Kosten für einen Sachverständigen übernommen?
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Was passiert, wenn der Versicherer seine Leistung kürzen darf?
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach Nr. 31.2.1 entsprechend kürzen.
Welche Voraussetzung gilt allgemein für den Kostenersatz?
Die Kosten müssen den Umständen nach geboten gewesen sein und einen vom Versicherer zu ersetzenden Schaden betreffen.