Kündigt der Versicherungsnehmer seine Uelzener Hausratversicherung, wird die Kündigung sofort nach Zugang beim Versicherer wirksam – auf Wunsch aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt für die Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
- Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Kündigung so wirken lassen, dass sie unmittelbar mit dem Eingang beim Versicherer greift. Möchten Sie den Schutz noch eine Weile behalten, dürfen Sie stattdessen einen späteren Wirkungszeitpunkt wählen – höchstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Häufige Fragen
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Kann ich einen späteren Zeitpunkt für die Kündigung festlegen?
Ja. Sie können bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.
Wie weit in die Zukunft kann ich den Wirkungszeitpunkt legen?
Der spätere Zeitpunkt darf höchstens am Ende der laufenden Versicherungsperiode liegen.
Wer kann diese Kündigung aussprechen?
Diese Regelung betrifft die Kündigung durch den Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025