Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der Uelzener steht beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht zu. Erfahren Sie, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss und welche Frist von einem Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung dabei einzuhalten ist.
Kündigung nach einem Versicherungsfall:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
- Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
- Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, dürfen sowohl Sie als auch die Versicherung den Vertrag beenden. Die Kündigung muss schriftlich (in Textform) erfolgen und die andere Seite innerhalb der genannten Frist erreichen. Diese Frist beginnt mit der Auszahlung oder der Ablehnung der Entschädigung. Es handelt sich um eine allgemeinverständliche Lesehilfe ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Wann beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat?
Die Frist bezieht sich auf den Zeitpunkt der Auszahlung oder der Ablehnung der Entschädigung.