Bei der Hausratversicherung der Uelzener entscheidet der tatsächliche Zeitraum des Versicherungsschutzes über die Prämie: Endet das Versicherungsverhältnis vorzeitig oder fällt das versicherte Interesse weg, steht dem Versicherer nur der anteilige Beitrag zu. Wie sich das im Einzelnen berechnet, erfahren Sie hier.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt folgendes für den Allgemeinen Grundsatz:
- Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
- Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen den Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit, in der Ihr Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat. Endet der Vertrag vorzeitig, behält der Versicherer nur den anteiligen Teil der Prämie. Fällt das versicherte Interesse weg, richtet sich der dem Versicherer zustehende Beitrag nach dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Prämie, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Zahle ich den Beitrag für den vollen Zeitraum?
Nein. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat – der Versicherer erhält bei vorzeitiger Beendigung nur den entsprechenden anteiligen Teil der Prämie.