Bei der Hausratversicherung der Uelzener kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen. Wer dann tatsächlich die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf und welche Rolle der Versicherungsschein spielt, erfahren Sie hier.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Hausratversicherung abschließen, die dem Schutz einer anderen Person dient. Über den Vertrag entscheiden und die daraus folgenden Rechte wahrnehmen dürfen jedoch allein Sie als Versicherungsnehmer. Auch wenn die versicherte Person den Versicherungsschein in Händen hält, ändert das nichts an dieser Zuordnung.
Häufige Fragen
Kann ich eine Hausratversicherung für eine andere Person abschließen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu und nicht auch dem Versicherten.
Darf der Versicherte die Rechte ausüben, wenn er den Versicherungsschein besitzt?
Nein. Auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt, stehen die Rechte aus dem Vertrag nur dem Versicherungsnehmer zu.