In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Katzen-OP-Versicherung folgendes für Versicherbare Katzen, Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten:
- Versicherbare Katzen
Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungshöhe
Die maximale Versicherungsleistung in der Katzen-OP-Versicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seiner Nachträge.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Für die Leistungen aus dem Baustein Gesundheit PLUS erstatten wir maximal 500 € pro Versicherungsjahr unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung der Erstattungshöhe, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden Katze bzw. Ihrer versicherten Katze dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherbare Katzen
Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungshöhe
Die maximale Versicherungsleistung in der Katzen-OP-Versicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seiner Nachträge.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Für die Leistungen aus dem Baustein Gesundheit PLUS erstatten wir maximal 500 € pro Versicherungsjahr unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung der Erstattungshöhe, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden Katze bzw. Ihrer versicherten Katze dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025