Die Uelzener Katzen-Krankenversicherung versichert Katzen ab dem ersten Lebenstag und erstattet medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen bis zur vereinbarten Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr. Erfahren Sie, welche Selbstbeteiligung gilt, welche Nachweise die tierärztliche Rechnung enthalten muss und welche Wartezeiten von 5 Tagen bis zu einem Jahr zu beachten sind.
Versicherbare Katzen:
- Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungshöhe:
Die maximale Versicherungsleistung in der Katzen-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seiner Nachträge.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart: Für die Leistungen aus dem Baustein Gesundheit PLUS erstatten wir maximal 500 € pro Versicherungsjahr unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro eingereichter Rechnung.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung der Erstattungshöhe, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
Selbstbeteiligung:
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Grundsatz:
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden Katze bzw. Ihrer versicherten Katze dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen Ihrer versicherten Katze,
- das Datum der erbrachten Leistung,
- die Diagnose,
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen,
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel,
- sowie den Rechnungsbetrag.
Adresse:
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
29525 Uelzen
Kontaktdaten:
Tel. 0581 8070-0
Fax 0581 8070-248
www.uelzener.de
info@uelzener.de
Vorstand:
Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber
Identifikationsdaten:
Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
USt-IdNr.: DE 116 681 647
StNr.: 47 207 00011
StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung:
Commerzbank AG
IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
BIC: COBADEFF249
Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wartezeiten:
- (1) Wartezeit für Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
- (2) Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Baustein Gesundheit PLUS (sofern vertraglich vereinbart)
- (3) Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- (4) Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- (5) Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
- (6) Bei Bestehen einer Vorversicherung für die versicherte Katze entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
- (7) Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Katze bereits ab dem ersten Lebenstag versichern. Wie viel im Jahr erstattet wird, richtet sich nach der vereinbarten Erstattungshöhe in Ihrem Versicherungsschein. Damit die Uelzener die Kosten übernimmt, reichen Sie eine tierärztliche Rechnung mit allen geforderten Angaben ein, die nach der GOT erstellt wurde. Zu Beginn gelten je nach Leistung unterschiedliche Wartezeiten – von wenigen Tagen bei Unfällen bis zu einem Jahr bei bestimmten Erkrankungen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist meine Katze versicherbar?
Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
Wie hoch ist die maximale Erstattung pro Jahr?
Die maximale Versicherungsleistung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe gemäß Versicherungsschein und seinen Nachträgen begrenzt. Für den Baustein Gesundheit PLUS werden – sofern vereinbart – maximal 500 € pro Versicherungsjahr unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe erstattet, bei einer festen Selbstbeteiligung von 25 % pro eingereichter Rechnung.
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Welche Wartezeiten gelten zu Vertragsbeginn?
Für Unfälle gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Versicherungsbeginn. Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage. Für besondere Erkrankungen und Operationen sowie für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen gilt jeweils eine Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Entfällt die Wartezeit bei einer Vorversicherung?
Ja. Bei Bestehen einer Vorversicherung für die versicherte Katze entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht. Keine Wartezeit gilt zudem für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen ISO-normkonformen Identifizierungschip.