In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Katzen-Krankenversicherung folgendes für Versicherbare Katzen, Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung, Grundsatz, Wartezeiten:
- Versicherbare Katzen Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungshöhe Die maximale Versicherungsleistung in der Katzen-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seiner Nachträge. Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart: Für die Leistungen aus dem Baustein Gesundheit PLUS erstatten wir maximal 500 € pro Versicherungsjahr unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro eingereichter Rechnung. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung der Erstattungshöhe, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Grundsatz Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden Katze bzw. Ihrer versicherten Katze dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse Uelzener Allgemeine Versicherungs- Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67 29525 Uelzen Kontaktdaten Tel. 0581 8070-0 Fax 0581 8070-248 www.uelzener.de info@uelzener.de Vorstand Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber Identifikationsdaten Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 USt-IdNr.: DE 116 681 647 StNr.: 47 207 00011 StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Bankverbindung Commerzbank AG IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
- Wartezeiten (1) Wartezeit für Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn (2) Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Baustein Gesundheit PLUS (sofern vertraglich vereinbart) (3) Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn (4) Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn (5) Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. (6) Bei Bestehen einer Vorversicherung für die versicherte Katze entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht. Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung: (7) Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherbare Katzen Versicherbar sind Katzen ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungshöhe Die maximale Versicherungsleistung in der Katzen-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seiner Nachträge. Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart: Für die Leistungen aus dem Baustein Gesundheit PLUS erstatten wir maximal 500 € pro Versicherungsjahr unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro eingereichter Rechnung. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung der Erstattungshöhe, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
- Grundsatz Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihrer zu versichernden Katze bzw. Ihrer versicherten Katze dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihrer versicherten Katze, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse Uelzener Allgemeine Versicherungs- Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67 29525 Uelzen Kontaktdaten Tel. 0581 8070-0 Fax 0581 8070-248 www.uelzener.de info@uelzener.de Vorstand Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber Identifikationsdaten Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 USt-IdNr.: DE 116 681 647 StNr.: 47 207 00011 StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Bankverbindung Commerzbank AG IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
- Wartezeiten (1) Wartezeit für Unfälle: 5 Tage ab Versicherungsbeginn (2) Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Baustein Gesundheit PLUS (sofern vertraglich vereinbart) (3) Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn (4) Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglich nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn (5) Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. (6) Bei Bestehen einer Vorversicherung für die versicherte Katze entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht. Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung: (7) Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025