In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Pferdehalter folgendes für Diebstahl oder Brand von Stroh- oder Rundballen außerhalb des Versicherungsortes:
- In Erweiterung zu Nr. 6.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl oder Brand gemäß Ziffer 3 UEVHB2015 von Stroh- und Rundballen außerhalb des Versicherungsortes mitversichert.
- Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und /oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 100,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- In Erweiterung zu Nr. 6.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl oder Brand gemäß Ziffer 3 UEVHB2015 von Stroh- und Rundballen außerhalb des Versicherungsortes mitversichert.
- Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und /oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 100,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025