Bei der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis gilt für die eingeschränkte Anzeigepflicht bei Einrüstung ein eigenes Bedingungswerk, das als Anlage zu den UEVHB2015 geführt wird und immer dann greift, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Dieses Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt es entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Regelungen zur eingeschränkten Anzeigepflicht bei Einrüstung sind nicht eigenständig, sondern ergänzen die allgemeinen Bedingungen der UEVHB2015. Sie kommen dann zur Anwendung, wenn im Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut des Bedingungswerks.
Häufige Fragen
Zu welchem Bedingungswerk gehört die Regelung zur Einrüstung?
Dieses Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015.
Wann gelten diese Regelungen?
Sie gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
In welchem Tarif der Uelzener Hausratversicherung greift diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Basis.
Aus welchem Veröffentlichungsjahr stammt die Dokumentenversion?
Die Dokumentenversion wurde im Jahr 2025 veröffentlicht.