In der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Basis gilt bei der Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort eine eingeschränkte Anzeigepflicht: Erst wenn die Einrüstung über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus fortbesteht, ist sie als besondere Gefährdung anzeigepflichtig.
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist nur dann als besondere Gefährdung anzeigepflichtig, wenn sie über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus fortbesteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Steht am Versicherungsort ein Gerüst, muss dies nicht sofort gemeldet werden. Erst wenn das Gerüst länger als sechs Monate bestehen bleibt, gilt es als besondere Gefährdung, die anzuzeigen ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Muss ich ein Gerüst am Versicherungsort immer melden?
Nein. Die Aufstellung eines Gerüstes ist nur dann als besondere Gefährdung anzeigepflichtig, wenn sie über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus fortbesteht.
Ab wann wird die Einrüstung anzeigepflichtig?
Die Anzeigepflicht besteht, sobald das Gerüst über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus am Versicherungsort fortbesteht.
Als was gilt ein lang bestehendes Gerüst?
Ein über 6 Monate hinaus fortbestehendes Gerüst am Versicherungsort gilt als besondere Gefährdung.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Basis.