Bei der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus greift eine eingeschränkte Anzeigepflicht bei einer Einrüstung des Gebäudes. Das zugehörige Bedingungswerk ist als Anlage zu den UEVHB2015 geregelt und gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus folgendes für die eingeschränkte Anzeigepflicht bei Einrüstung:
- Dieses Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt es entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wird an Ihrem Gebäude ein Gerüst aufgestellt, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen nicht in vollem Umfang anzeigen – die Anzeigepflicht ist eingeschränkt. Die genauen Regelungen dazu sind in einer eigenen Anlage zu den UEVHB2015 festgehalten und gelten immer dann, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo ist die eingeschränkte Anzeigepflicht bei Einrüstung geregelt?
Sie ist in einem Bedingungswerk geregelt, das als Anlage zu den UEVHB2015 gehört.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium Plus.
Gilt die Regelung immer unverändert?
Sie gilt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Bei abweichenden Vereinbarungen gehen diese vor.
In welchem Verhältnis steht das Bedingungswerk zu den UEVHB2015?
Das Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015 und ergänzt diese.