Die Uelzener Hausratversicherung sichert im Tarif Basis den einfachen Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten ab, wenn diese in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder auf dem umfriedeten Grundstück abgestellt waren – begrenzt auf 250,00 € je Versicherungsfall und -jahr.
Was ist mitversichert:
Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls:
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren, oder
- sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Ausschluss:
- Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrräder.
Entschädigungsgrenze:
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Werden Wäsche von der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel oder Gartengeräte einfach gestohlen, greift dieser Schutz auch dann, wenn die Sachen im gemeinschaftlichen Bereich (etwa im Treppenhaus) oder draußen auf dem umzäunten Grundstück Ihrer Wohnung standen. Wichtig ist, dass Sie Belege für die gestohlenen Gegenstände aufbewahren und den Diebstahl schnell bei der Polizei melden. Fahrräder sind von diesem Schutz ausgenommen, und die Erstattung ist pro Jahr und Fall gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim einfachen Diebstahl mitversichert?
Mitversichert sind Wäsche auf der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel und Gartengeräte, wenn sie in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich außerhalb des Versicherungsortes auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung befanden.
Sind Fahrräder mitversichert?
Nein. Für Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Welche Nachweise muss ich aufbewahren?
Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Bei Verletzung dieser Bestimmung können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen.