Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus schließt den einfachen Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mit ein – etwa aus gemeinschaftlich genutzten Räumen oder vom umfriedeten Grundstück. Welche Nachweise nötig sind, was für Fahrräder gilt und wie hoch die Entschädigung ausfällt, erfahren Sie hier.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus folgendes für den einfachen Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten:
- Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrräder.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Wäsche von der Leine, Sportgeräte, Gartenmöbel oder Gartengeräte gestohlen, greift der Schutz auch dann, wenn diese Dinge im gemeinschaftlich genutzten Bereich (etwa im Treppenhaus) oder auf dem umfriedeten Grundstück rund um die Wohnung standen. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl bei der Polizei melden und Nachweise zu den Gegenständen aufbewahren. Für Fahrräder gilt dieser Schutz nicht, und die Erstattung ist pro Jahr begrenzt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von Wäsche und Gartenmöbeln vom Grundstück mitversichert?
Ja. Der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten ist mitversichert, wenn sie in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Welche Nachweise muss ich aufbewahren?
Sie müssen Unterlagen über den Hersteller, die Marke sowie Kaufbelege oder sonstige Nachweise beschaffen und aufbewahren. Fehlen diese, ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen.
Muss ich den Diebstahl der Polizei melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Sind Fahrräder mitversichert?
Nein. Für Fahrräder besteht bei diesem Schutz kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025