In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Einfacher Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten:
- Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrräder.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Nr. 3.1.1 und Nr. 3.2 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Sportgeräten, Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren oder sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Kaufbelege oder sonstige Nachweise zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrräder.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025