Wird ein Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen samt Zubehör gestohlen, greift die Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Basis auch beim einfachen Diebstahl – vorausgesetzt, der Diebstahl wird unverzüglich der Polizei angezeigt und nachgewiesen. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten und wie hoch die Entschädigung ausfällt.
Im Tarif Basis gilt für den einfachen Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
- Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden ein Krankenfahrstuhl oder ein Kinderwagen samt Zubehör gestohlen, ist dieser Schaden auch dann abgesichert, wenn es sich um einen einfachen Diebstahl handelt. Zubehör und dazugehörige Sachen werden nur ersetzt, wenn sie gemeinsam mit dem Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen entwendet wurden. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Diebstahl umgehend bei der Polizei gemeldet und gegenüber dem Versicherer belegt wird. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der einfache Diebstahl eines Kinderwagens mitversichert?
Ja. Im Tarif Basis ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör mitversichert.
Wird auch das Zubehör ersetzt?
Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet wurden. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.