In der Hausratversicherung der Uelzener ist im Tarif Premium Plus der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen samt Zubehör mitversichert – abweichend von den sonst geltenden Bedingungen. Erfahren Sie, welche Nachweispflichten gelten und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
Was gilt für verbundene oder zugehörige Sachen:
- Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
- Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Entschädigungsgrenze:
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden ein Krankenfahrstuhl oder ein Kinderwagen einfach gestohlen – also ohne besonderen Aufwand des Täters – so springt der Tarif Premium Plus ein und ersetzt auch das Zubehör. Zubehör oder Gegenstände, die zum Gebrauch dienen, sind nur dann abgesichert, wenn sie gemeinsam mit dem Fahrstuhl oder Kinderwagen entwendet wurden. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden und dies dem Versicherer nachzuweisen. Die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen versichert?
Ja. Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen und deren Zubehör im Tarif Premium Plus mitversichert.
Ist auch das Zubehör mitversichert?
Lose verbundene oder regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.