Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium schließt den einfachen Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen samt Zubehör ausdrücklich mit ein. Erfahren Sie, welche Nachweise nötig sind, warum die Polizei einzuschalten ist und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Im Tarif Premium der Uelzener Hausratversicherung gilt für den einfachen Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen Folgendes:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
- Lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen einfach entwendet – also ohne Einbruch –, ist dieser Fall im Premium-Tarif mitversichert. Auch das dazugehörige Zubehör ist geschützt, sofern es gemeinsam mit dem Hauptgegenstand gestohlen wurde. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden und der Uelzener einen Nachweis darüber vorzulegen. Die Erstattung ist pro Versicherungsfall und Jahr auf einen festgelegten Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen und Krankenfahrstühlen mitversichert?
Ja. Im Tarif Premium der Uelzener Hausratversicherung ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör mitversichert.
Wird auch das Zubehör ersetzt?
Lose verbundene oder regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
Muss ich den Diebstahl der Polizei melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025