In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Umzugskosten:
- Abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015 werden die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015 werden die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025