Wird die versicherte Wohnung nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden auf Dauer unbewohnbar, übernimmt die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis die Umzugskosten – je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt. Hier erfahren Sie, wann diese Leistung greift.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Umzugskosten:
- Abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015 werden die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Muss die versicherte Wohnung nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden dauerhaft aufgegeben werden, weil sie nicht mehr bewohnbar ist, beteiligt sich der Tarif Basis an den anfallenden Umzugskosten. Die Erstattung erfolgt bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wann werden Umzugskosten im Tarif Basis ersetzt?
Die Umzugskosten werden nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Wie hoch ist die Entschädigung für Umzugskosten?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Auf welche Regelung bezieht sich die Leistung?
Die Leistung gilt abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015.
Gilt der Ersatz auch bei einer nur vorübergehend unbewohnbaren Wohnung?
Der Ersatz der Umzugskosten setzt voraus, dass die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025