Kommt es in der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium zu einem ersatzpflichtigen Totalschaden und ist die versicherte Wohnung dauerhaft unbewohnbar, werden Umzugskosten ersetzt – begrenzt auf einen festen Höchstbetrag je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Umzugskosten:
- Abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015 werden die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung durch einen ersatzpflichtigen Totalschaden auf Dauer nicht mehr bewohnbar ist, hilft der Tarif Premium bei den Kosten für den notwendigen Umzug. Für diese Leistung gibt es eine feste Höchstgrenze pro Versicherungsfall und pro Jahr.
Häufige Fragen
Wann werden Umzugskosten im Tarif Premium ersetzt?
Die Umzugskosten werden nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Wie hoch ist die Entschädigung für Umzugskosten?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Auf welche Regelung bezieht sich die Leistung?
Die Leistung gilt abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015.
Gilt die Erstattung auch, wenn die Wohnung nur vorübergehend unbewohnbar ist?
Voraussetzung für den Ersatz der Umzugskosten ist, dass die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025