Nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden übernimmt die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus die Umzugskosten, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist – begrenzt auf einen festen Höchstbetrag je Versicherungsfall und -jahr.
Für Umzugskosten gilt im Tarif Premium Plus Folgendes:
- Abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015 werden die Umzugskosten nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn deine Wohnung durch einen versicherten Totalschaden dauerhaft nicht mehr bewohnbar ist, beteiligt sich die Hausratversicherung an den Kosten für den Umzug. Diese Leistung gilt im Tarif Premium Plus bis zu einer festgelegten Obergrenze und stellt eine besondere Regelung gegenüber den allgemeinen Bedingungen dar. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann werden die Umzugskosten ersetzt?
Die Umzugskosten werden nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden ersetzt, wenn die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Wie hoch ist die Entschädigung für Umzugskosten?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung zu den Umzugskosten gilt in der Hausratversicherung der Uelzener im Tarif Premium Plus.
Weicht diese Leistung von den allgemeinen Bedingungen ab?
Ja, die Regelung gilt abweichend von Ziffer 8 UEVHB2015.