Beim Zusatzbaustein Glas der Uelzener Hausratversicherung werden versicherte Sachen entschädigt, die durch Bruch – also Zerbrechen – zerstört oder beschädigt werden. Was genau als Versicherungsfall gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Was gilt als Versicherungsfall im Zusatzbaustein Glas:
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Ziffer 4 UEAGLB2015), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas leistet, wenn versicherte Gegenstände zu Bruch gehen. Entscheidend ist, dass eine Sache durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt wird. Welche Sachen genau versichert sind, ergibt sich aus Ziffer 4 der zugehörigen Bedingungen (UEAGLB2015).
Häufige Fragen
Was wird beim Zusatzbaustein Glas entschädigt?
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet „Bruch“ in diesem Zusammenhang?
Mit Bruch ist das Zerbrechen einer versicherten Sache gemeint, durch das diese zerstört oder beschädigt wird.
Wo ist geregelt, welche Sachen versichert sind?
Welche Sachen versichert sind, ergibt sich aus Ziffer 4 der Bedingungen (UEAGLB2015).
Gilt der Baustein sowohl bei Zerstörung als auch bei Beschädigung?
Ja, entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden.