Der Zusatzbaustein Glas der Uelzener Hausratversicherung schützt fertig eingesetzte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie Glaskeramik-Platten und Aquarien bis 500 Euro. Auch künstlerisch bearbeitete Glasscheiben sind mitversichert – hier gilt eine Entschädigungsgrenze von 250 Euro je Versicherungsfall.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten:
- fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,
- Platten aus Glaskeramik bis 500,00 €,
- Aquarien / Terrarien bis 500,00 €,
- künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Glas deckt bestimmte Glasgegenstände in Ihrem Zuhause ab, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Dazu zählen fest eingebaute oder montierte Glasscheiben, -platten und Spiegel. Für Glaskeramik-Platten sowie Aquarien und Terrarien gilt jeweils eine Höchstgrenze. Bei künstlerisch bearbeiteten Glaselementen gibt es eine eigene, niedrigere Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Glasgegenstände sind im Zusatzbaustein Glas versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Platten aus Glaskeramik, Aquarien und Terrarien sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
Bis zu welchem Betrag sind Glaskeramik-Platten versichert?
Platten aus Glaskeramik sind bis 500,00 € versichert.
Sind Aquarien und Terrarien mitversichert?
Ja, Aquarien und Terrarien sind bis 500,00 € versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für künstlerisch bearbeitete Glaselemente?
Für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 250,00 € begrenzt.
Müssen die versicherten Sachen im Versicherungsschein genannt sein?
Ja, versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025