In der Hausratversicherung der Uelzener lässt sich mit dem Zusatzbaustein Glas eine Reihe besonderer Sachen gesondert absichern – etwa Kunststoffscheiben, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Scheiben von Sonnenkollektoren. Erfahren Sie hier, welche fertig eingesetzten oder montierten Teile konkret erfasst sind.
Gesondert versicherbar sind die im Folgenden benannten und fertig eingesetzten oder montierten:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff,
- Glasbausteine und Profilbaugläser,
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff,
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen,
- sonstigen Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Neben den üblicherweise mitversicherten Gläsern können Sie beim Zusatzbaustein Glas weitere besondere Teile eigens einschließen. Voraussetzung ist, dass diese Sachen fertig eingesetzt oder montiert sind. Dazu zählen etwa Kunststoffscheiben, Glasbausteine, Lichtkuppeln oder Scheiben von Sonnenkollektoren. Auch weitere Sachen sind erfasst, wenn sie im Versicherungsschein ausdrücklich genannt werden.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind beim Zusatzbaustein Glas gesondert versicherbar?
Gesondert versicherbar sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen sowie sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
Sind Lichtkuppeln mitversichert?
Ja, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff sind gesondert versicherbar, sofern sie fertig eingesetzt oder montiert sind.
Gehören Scheiben von Sonnenkollektoren dazu?
Ja, Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen sind gesondert versicherbar.
Müssen die Sachen fertig eingesetzt sein?
Ja, die benannten Sachen sind gesondert versicherbar, wenn sie fertig eingesetzt oder montiert sind.
Können weitere Sachen eingeschlossen werden?
Ja, sonstige Sachen sind gesondert versicherbar, sofern sie im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.