In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Glas folgendes für Versicherte Kosten:
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten),
- zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten),
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
- die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe „Versicherte Sachen“),
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Die Entschädigung für versicherte Kosten nach Nr. 5.1.3 UEAGLB2015 bis einschließlich Nr. 5.1.6 UEAGLB2015 ist je Versicherungsfall auf 500,00 € begrenzt.
- Versicherungsort
Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
- Anpassung der Versicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten),
- zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten),
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.),
- die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe „Versicherte Sachen“),
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Die Entschädigung für versicherte Kosten nach Nr. 5.1.3 UEAGLB2015 bis einschließlich Nr. 5.1.6 UEAGLB2015 ist je Versicherungsfall auf 500,00 € begrenzt.
- Versicherungsort
Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
- Anpassung der Versicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025