Wer in der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis versichert ist, erhält nach einer ersatzpflichtigen Substanzbeschädigung am Datenträger die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privater Daten und Programme – begrenzt auf 500,00 € je Versicherungsfall und -jahr. Ausgenommen sind unter anderem Raubkopien und die Kosten für einen neuen Lizenzerwerb.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Datenrettungskosten:
- Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
- Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien). Auch nicht ersetzt werden Daten und Programme, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Grobe Fahrlässigkeit und Anzeigepflicht
Was bedeutet das konkret?
Gehen private Daten oder Programme verloren, weil der Datenträger im Rahmen eines versicherten Schadens beschädigt wurde, übernimmt die Uelzener im Tarif Basis die notwendigen Kosten, um diese Daten technisch wiederherzustellen. Es geht dabei um die Wiederherstellung, nicht um die Wiederbeschaffung. Für unberechtigt genutzte Software wie Raubkopien, für Daten auf einem Sicherungs- oder Installationsmedium sowie für den erneuten Erwerb von Lizenzen wird nichts gezahlt. Die Leistung ist auf einen festen Höchstbetrag pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Datenrettungskosten sind versichert?
Versichert sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Werden Kosten für Raubkopien ersetzt?
Nein. Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien), werden nicht ersetzt.
Werden Lizenzkosten übernommen?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs. Auch Daten und Programme, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden, sind nicht ersetzt.
Werden auch die Kosten der Wiederbeschaffung erstattet?
Versichert sind die Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – der Daten und Programme.