Wer bei der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis versichert ist, profitiert beim Thema grobe Fahrlässigkeit von einem besonderen Schutz: Schäden aus einem grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfall bleiben bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert – auch wenn sie vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten verursacht wurden.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
In Abweichung von Nr. 26.2 UEVHB2015 sind Schäden aus einem Versicherungsfall, den der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat, bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. Im Tarif Basis der Uelzener bleibt der Versicherungsschutz in solchen Fällen erhalten: Auch wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Schaden grob fahrlässig verursacht hat, wird dieser bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Häufige Fragen
Sind grob fahrlässig verursachte Schäden im Tarif Basis mitversichert?
Ja. Schäden aus einem grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfall sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Bis zu welcher Höhe besteht der Schutz bei grober Fahrlässigkeit?
Der Schutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Gilt der Schutz auch, wenn ein Repräsentant den Schaden verursacht hat?
Ja. Die Regelung gilt für Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt in Abweichung von Nr. 26.2 UEVHB2015.