Bei der Hausratversicherung der Uelzener muss sich der Versicherungsnehmer das Wissen und das Verhalten seiner Repräsentanten so anrechnen lassen, als wäre es sein eigenes. Damit wird geklärt, wer neben dem Versicherungsnehmer selbst für Kenntnisse und Handlungen einstehen muss.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Was ein Repräsentant weiß oder tut, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Er wird also so behandelt, als hätte er selbst diese Kenntnis gehabt oder so gehandelt.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten meiner Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Zählt nur das Handeln oder auch das Wissen eines Repräsentanten?
Beides. Sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten der Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2015