In der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen bis zu 3 % der Versicherungssumme abgedeckt – mit einer Selbstbeteiligung von 400,00 € und Erstattung zum Zeitwert. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Entschädigung konkret ergibt und welche Schäden ausgeschlossen sind.
Für Seng- und Schmorschäden gilt im Tarif Premium Plus:
- Abweichend von Nr. 2.6.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer bis 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
- Versichert sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen gemäß Ziffer 6 UEVHB2015.
- Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
- Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Es wird der Zeitwert entschädigt.
Beispiel:
Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 40.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 1.200,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
- Versicherungssumme 40.000,00 € plus 30 % Vorsorge = 52.000,00 €
- davon 3 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 1.560,00 €
- Schadenhöhe 1.200,00 € − 400,00 € SB = 800,00 €
Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 800,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Was bedeutet das konkret?
Sengt oder schmort etwas in Ihrem Zuhause an – etwa durch eine umgefallene Kerze –, springt der Tarif Premium Plus für versicherte Sachen ein. Erstattet wird der Zeitwert, allerdings erst nach Abzug der Selbstbeteiligung und begrenzt auf einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme. Für technische Geräte sowie Schäden durch Glut von Pfeifen, Zigarren oder Zigaretten besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Seng- und Schmorschäden versichert?
Der Versicherer leistet bis 3 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Entschädigt wird der Zeitwert.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art. Ebenfalls ausgenommen sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Muss die Wiederbeschaffung nachgewiesen werden?
Ja, die Entschädigung wird ausgezahlt, sofern der Versicherungsnehmer die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025