Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium leistet bei Seng- und Schmorschäden bis 2 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr, entschädigt zum Zeitwert und sieht eine Selbstbeteiligung von 400,00 € vor. Erfahren Sie, welche Schäden versichert und welche ausgeschlossen sind.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium folgendes für Seng- und Schmorschäden:
- Abweichend von Nr. 2.6.2 UEVHB2015 leistet der Versicherer bis 2 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
- Versichert sind Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen gemäß Ziffer 6 UEVHB2015.
- Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art.
- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
- Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Es wird der Zeitwert entschädigt.
Beispiel:
Eine Kerze fällt um und sengt ein kleines Loch in den Tisch. Die Versicherungssumme beträgt 40.000,00 €. Der Zeitwert des Tisches beträgt 1.000,00 €.
Die Entschädigung errechnet sich wie folgt:
- Versicherungssumme 40.000,00 € plus 20 % Vorsorge = 48.000,00 €
- davon 2 % = die maximale Entschädigungsgrenze = 960,00 €
- Schadenhöhe 1.000,00 € - 400,00 € SB = 600,00 €
Der Versicherungsnehmer erhält eine Entschädigung in Höhe von 600,00 €, sofern er die Wiederbeschaffung per Rechnung nachweist.
Was bedeutet das konkret?
Seng- und Schmorschäden entstehen zum Beispiel, wenn Hitze oder Glut versicherte Gegenstände ansengt, ohne dass ein offenes Feuer ausbricht. Im Tarif Premium sind solche Schäden bis zu einer festen Obergrenze mitversichert. Beachten Sie, dass technische Geräte und Schäden durch Tabak-Glut nicht abgedeckt sind und ein Teil des Schadens als Selbstbeteiligung bei Ihnen verbleibt. Erstattet wird der Zeitwert der beschädigten Sache.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Seng- und Schmorschäden erstattet?
Der Versicherer leistet bis 2 % der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall und -jahr.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Bei der Entschädigung gilt eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 400,00 € je Versicherungsfall. Entschädigt wird der Zeitwert.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Seng- und Schmorschäden an technischen Geräten aller Art sowie alle Schäden, die durch Tabakpfeifen-, Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind.
Muss ich die Wiederbeschaffung nachweisen?
Ja, die Entschädigung wird ausgezahlt, sofern die Wiederbeschaffung per Rechnung nachgewiesen wird.