Bei der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus greift der Schutz beim Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes, wenn sich ein Täter durch Täuschung Zutritt verschafft und versicherte Sachen entwendet – inklusive Leistungen bei Kartenmissbrauch bis zu einer festen Höchstgrenze je Versicherungsfall und -jahr.
Was als Trickdiebstahl gilt:
- Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Leistung bei Karten-Missbrauch:
- Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Entschädigungsgrenze:
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich jemand durch eine Täuschung Zugang zu Ihrer Wohnung verschafft und dabei versicherte Gegenstände mitnimmt, spricht man von Trickdiebstahl. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz, sofern Sie den Vorfall umgehend der Polizei melden und dies nachweisen können. Auch der Schaden durch den Missbrauch entwendeter Karten kann übernommen werden, wenn dafür kein anderer Schutz greift. Für alle Leistungen gilt eine feste Obergrenze je Versicherungsfall und -jahr.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Trickdiebstahl vor?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Was muss ich nach einem Trickdiebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind auch entwendete Karten mitversichert?
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.