Bei der Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis ist Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes abgesichert, wenn sich der Dieb durch Täuschung Zutritt verschafft und versicherte Sachen entwendet. Erfahren Sie, welche Pflichten gelten, wie der Schutz bei missbrauchten Karten greift und bis zu welcher Grenze der Versicherer leistet.
Für Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes gilt im Tarif Basis:
- Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder eine mit Ihnen im Haushalt lebende Person von einem Dieb getäuscht werden und dieser sich dadurch Zugang zu Ihrem Zuhause verschafft, um versicherte Gegenstände zu entwenden, springt die Versicherung ein. Wichtig ist, dass Sie den Vorfall sofort bei der Polizei melden und dies belegen können. Werden dabei auch Bank- oder Kreditkarten gestohlen und missbraucht, wird der daraus entstandene Schaden ebenfalls berücksichtigt – allerdings nur, wenn dafür keine andere Absicherung besteht. Für alle Leistungen zusammen gibt es eine jährliche Obergrenze.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Trickdiebstahl vor?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Was muss ich nach einem Trickdiebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind auch gestohlene Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten mitversichert?
Ja. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025