Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis leistet für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Erfahren Sie, was mitversichert ist und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden:
- Abweichend von Nr. 2.1.1 UEVHB2015 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
- Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Rauch oder Ruß plötzlich und unbeabsichtigt aus einer Anlage auf dem Grundstück – etwa Heizung, Herd oder Trockner – austritt und direkt Ihren Hausrat trifft, ist der dadurch entstandene Schaden abgesichert. Auch eine Verpuffung, also eine Umsetzung von Gasen, Dämpfen oder Stäuben mit geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung, ist eingeschlossen. Nicht gedeckt sind hingegen Schäden, die durch dauerhafte Einwirkung entstehen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Rauch- oder Rußschaden vor?
Ein Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Verpuffungsschäden mitversichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Bis zu welcher Höhe sind die Schäden abgesichert?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.