In der Hausratversicherung der Uelzener sind im Tarif Premium Plus Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert – etwa wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und auf versicherte Sachen einwirkt. Was genau abgedeckt ist und welche Schäden ausgeschlossen bleiben, lesen Sie hier.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Premium Plus Folgendes für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden:
- Abweichend von Nr. 2.1.1 UEVHB2015 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
- Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
- Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Premium Plus schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn Rauch oder Ruß unerwartet aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage austritt und Ihre Sachen direkt trifft. Ebenso sind Schäden durch eine Verpuffung abgesichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden, die durch dauerhafte Einwirkung entstehen. Die Entschädigung erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Rauch- oder Rußschaden vor?
Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Verpuffungsschäden mitversichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Inhalte aus: UEVHB2015