Die Uelzener Hausratversicherung ersetzt im Tarif Basis auch Hausrat, der aus verschlossenen Kraftfahrzeugen gestohlen, zerstört oder beschädigt wird – allerdings mit klaren Vorgaben zu Nachtzeiten, Parkplatz und einer Entschädigungsgrenze von 125,00 €. Welche Geräte ausgeschlossen sind und wann Sie zur Polizei müssen, erfahren Sie hier.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- In Erweiterung von Ziffer 3 und Ziffer 7 UEVHB2015 wird für versicherte Sachen auch Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge, nicht aber Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile, entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
- Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen des Fahrzeuges gleich.
Zeitliche und örtliche Voraussetzungen:
- Nach beendetem Gebrauch werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war.
- Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Obliegenheiten im Schadenfall:
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Ausschlüsse:
- Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Entschädigungsgrenze:
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Hausrat aus Ihrem verschlossenen Auto gestohlen oder dabei beschädigt, kann dafür innerhalb Deutschlands Entschädigung geleistet werden. Nachts gelten besondere Anforderungen an den Abstellort, bestimmte Geräte und Wertsachen sind ausgenommen, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist Hausrat aus jedem Fahrzeug versichert?
Versichert ist der Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen. Nicht erfasst sind Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Was gilt für Schäden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr?
Nach beendetem Gebrauch werden in dieser Zeit eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Zur allgemeinen Benutzung offen stehende Orte genügen nicht.
Welche Gegenstände sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025