Die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium leistet unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Diebstahl von Hausrat aus verschlossenen Kraftfahrzeugen: Erfahren Sie, welche Sachen versichert sind, welche Regeln nachts gelten, welche Geräte ausgeschlossen sind und wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Bargeld und den Versicherungsfall ausfallen.
Erweiterter Versicherungsschutz:
- In Erweiterung von Ziffer 3 und Ziffer 7 UEVHB2015 wird für versicherte Sachen auch Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge, nicht aber Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile, entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
- Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen des Fahrzeuges gleich.
Nächtliche Einschränkung:
Nach beendetem Gebrauch werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Pflichten im Schadenfall:
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Ausschlüsse und Grenzen:
- Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Hausrat aus einem verschlossenen Auto gestohlen oder dabei beschädigt, kann der Tarif Premium einspringen – allerdings nur innerhalb Deutschlands und nicht bei Anhängern, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Nachts gelten besondere Regeln zum Abstellort, und der Diebstahl muss der Polizei gemeldet werden. Bestimmte Geräte und Wertsachen sind vom Schutz ausgenommen, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind vom Schutz ausgenommen?
Der Schutz gilt für verschlossene Kraftfahrzeuge, nicht aber für Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Was gilt bei einem Diebstahl in der Nacht?
Nach beendetem Gebrauch werden Schäden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur ersetzt, wenn das Fahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Sind Elektronikgeräte und Wertsachen versichert?
Nein. Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.