Wird Hausrat aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug gestohlen, leistet die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Premium Plus innerhalb Deutschlands Entschädigung – mit klaren Regeln zu Nachtabstellung, Polizeianzeige sowie festen Höchstgrenzen für Bargeld und die Gesamtentschädigung.
Versicherter Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug:
- In Erweiterung von Ziffer 3 und Ziffer 7 UEVHB2015 wird für versicherte Sachen auch Entschädigung geleistet, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge, nicht aber Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile, entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
- Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge zum Öffnen der Türen des Fahrzeuges gleich.
Abstellung in der Nacht:
Nach beendetem Gebrauch werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Pflichten im Schadenfall:
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Nicht versicherte Sachen:
- Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Hausrat aus einem verschlossenen Auto gestohlen oder dabei beschädigt, kann dieser Schutz greifen. Dabei gelten besondere Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss aufgebrochen worden sein, nachts sind bestimmte Abstellorte nötig, der Diebstahl muss der Polizei gemeldet werden, und für Bargeld sowie die gesamte Erstattung gibt es feste Höchstbeträge. Bestimmte Gerätearten und Wertsachen sind von diesem Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind auch Anhänger oder Wohnmobile mitversichert?
Nein. Die Leistung gilt für verschlossene Kraftfahrzeuge, nicht aber für Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Was gilt bei einem Diebstahl in der Nacht?
Nach beendetem Gebrauch werden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintretende Schäden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Muss ich den Diebstahl der Polizei melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Sind elektronische Geräte mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Foto-, Film-, Video-, Computer-, Telefon- und Navigationsgeräte sowie Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung für Bargeld ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt. Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 500,00 € begrenzt.