Wer in der Hausratversicherung der Uelzener den Tarif Basis nutzt, ist beim Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert – vorausgesetzt, der Vorfall wird unverzüglich gemeldet und nachgewiesen. Erfahren Sie, welche Anzeigepflichten gelten, welche Wertsachen ausgeschlossen sind und bis zu welcher Höchstgrenze entschädigt wird.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen:
- Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän / dem Zugpersonal bzw. der Reederei / der Bahngesellschaft anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
- Nicht versichert sind Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
- Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen Gegenstände aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil gestohlen, springt der Basis-Tarif ein. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort der zuständigen Stelle an Bord melden und dem Versicherer einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Für Wertsachen – mit Ausnahme von Bargeld – gilt dieser Schutz nicht, und die Erstattung ist auf einen festen Höchstbetrag pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus einer verschlossenen Schiffskabine mitversichert?
Ja. Abweichend von Nr. 3.1.1, Nr. 3.2 und Nr. 7.3 UEVHB2015 ist der Diebstahl auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen mitversichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich dem Kapitän / dem Zugpersonal bzw. der Reederei / der Bahngesellschaft anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind Wertsachen mitversichert?
Nicht versichert sind Wertsachen außer Bargeld gemäß Ziffer 13 UEVHB2015.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 125,00 € begrenzt.