Beim privaten Online-Banking schützt die Uelzener Hausratversicherung im Tarif Basis vor Vermögensschäden durch Phishing: Ersetzt wird der unmittelbar abgebuchte Betrag, wenn Täter mit gefälschten E-Mails an Ihre Zugangsdaten gelangen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt und setzt aktuelle Sicherheitsstandards voraus.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Basis folgendes für Schäden durch Phishing:
Mitversicherte Vermögensschäden:
Es sind Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten privaten Online-Bankings mitversichert, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche Sie in der versicherten Wohnung oder über in Ihrem Eigentum stehende Laptops, portable PCs oder Smartphones durchführen.
Was ist Phishing im Sinne dieser Bestimmung?
Phishing ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen.
Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Nicht mitversichert sind:
- Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming).
- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.).
- Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Mehrere Schäden als ein Versicherungsfall:
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung:
Unsere Entschädigungsleistung setzt voraus, dass Sie den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden.
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
Vor Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie Ihren Computer, den Sie zum Online-Banking nutzen, mit dem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird, ausstatten. Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir nach Nr. 26.1.2 UEVHB2015 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles:
Nach Eintritt des Versicherungsfalles müssen Sie insbesondere bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und uns alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört:
- (1) die kontoführende Bank zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
- (2) den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß Nr. 26.3 UEVHB2015 unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Höhe der Entschädigung:
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen beim privaten Online-Banking durch eine Phishing-Attacke Geld vom Konto abgebucht, springt der Tarif Basis der Uelzener ein und ersetzt den abgebuchten Betrag. Wichtig ist, dass Sie Ihre Geräte mit aktueller Firewall und Virenschutz absichern, gängige Sicherheitsstandards nutzen und im Schadenfall die Polizei einschalten. Reine Folgekosten und Schäden, die Ihre Bank ohnehin übernimmt, sind nicht Teil der Leistung.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Phishing sind versichert?
Mitversichert sind Vermögensschäden aus Ihrem privaten Online-Banking, wenn unberechtigte Dritte durch Phishing Überweisungen elektronisch übermitteln und die Bank diese ausführt. Ersetzt wird die unmittelbar aus dem Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was ist nicht versichert?
Nicht mitversichert sind andere Arten des Erlangens vertraulicher Daten (z. B. Pharming), Folgeschäden wie Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Bankkosten sowie Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die es haftet.
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich treffen?
Sie müssen den aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwenden und Ihren Computer mit Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer aktuell gehaltenen Virenschutzsoftware ausstatten. Virendefinitionen sind mindestens alle 14 Tage zu aktualisieren.
Was muss ich nach einem Phishing-Schaden tun?
Sie müssen bei der Aufklärung mitwirken und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Dazu gehört, die kontoführende Bank zur Auskunft zu ermächtigen und den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen sowie dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025