Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl der Uelzener Hausratversicherung ist als Anlage zu den UEVHB2015 vereinbart. Wird der Hauptvertrag beendet, wirkt sich das auch auf diesen Zusatzbaustein aus – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Beendigung des Hauptvertrages:
Dieses Bedingungswerk ist eine Anlage zu den UEVHB2015.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt dies entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl steht nicht für sich allein, sondern gehört als Anlage zum Hauptvertrag der Hausratversicherung (UEVHB2015). Endet dieser Hauptvertrag, ist damit auch der Zusatzbaustein betroffen – es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Inhalt Ihres Vertrages.
Häufige Fragen
Zu welchem Bedingungswerk gehört der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl?
Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl ist eine Anlage zu den UEVHB2015.
Was passiert mit dem Zusatzbaustein bei Beendigung des Hauptvertrages?
Da das Bedingungswerk eine Anlage zum Hauptvertrag ist, gilt es entsprechend, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Kann von diesen Regelungen abgewichen werden?
Ja, die Regelung gilt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.