Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl der Uelzener Hausratversicherung baut auf dem Hauptvertrag auf: Es gelten die allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen der Uelzener (UEVHB2015), soweit die Bestimmungen des Bausteins nichts anderes vorsehen.
In der Hausratversicherung der Uelzener gilt im Tarif Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl Folgendes für die Vertragsgrundlage:
- Es gelten die allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen der Uelzener (UEVHB2015) des Hauptvertrages, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl steht nicht für sich allein, sondern ergänzt den bestehenden Hauptvertrag. Als Grundlage dienen die allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen der Uelzener. Nur wenn die Regelungen des Zusatzbausteins ausdrücklich etwas anderes bestimmen, gehen diese den allgemeinen Bedingungen vor.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl?
Es gelten die allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen der Uelzener (UEVHB2015) des Hauptvertrages, soweit sich aus den Bestimmungen des Zusatzbausteins nicht etwas anderes ergibt.
Was passiert, wenn der Zusatzbaustein von den allgemeinen Bedingungen abweicht?
Soweit sich aus den Bestimmungen des Zusatzbausteins Fahrraddiebstahl etwas anderes ergibt, gehen diese den allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (UEVHB2015) vor.
Auf welchem Vertrag baut der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl auf?
Der Zusatzbaustein baut auf dem Hauptvertrag auf, für den die allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen der Uelzener (UEVHB2015) gelten.