Wer bei der Uelzener Hausratversicherung den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl abgeschlossen hat, sollte wissen: Der Baustein ist fest an den Hauptvertrag gekoppelt. Endet die Hausratversicherung, entfällt automatisch auch der Schutz gegen Fahrraddiebstahl – hier lesen Sie, was genau dahintersteckt.
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe Ziffer 1 UEVHBFA2015) erlischt auch die Versicherung Fahrraddiebstahl.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl ist kein eigenständiger Vertrag, sondern eine Ergänzung zur Hausratversicherung. Solange die Hausratversicherung besteht, besteht auch der Fahrradschutz. Sobald der Hauptvertrag endet, endet der Zusatzbaustein zum selben Zeitpunkt automatisch mit.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Fahrraddiebstahlschutz, wenn der Hauptvertrag endet?
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung Fahrraddiebstahl.
Bleibt der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl nach Vertragsende bestehen?
Nein. Der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl ist an den Hauptvertrag gekoppelt und erlischt mit dessen Beendigung.
Welcher Hauptvertrag ist maßgeblich für den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl?
Maßgeblich ist der Hauptversicherungsvertrag gemäß Ziffer 1 UEVHBFA2015.
Kann der Fahrraddiebstahlschutz ohne den Hauptvertrag weiterlaufen?
Nein. Ohne den bestehenden Hauptvertrag erlischt die Versicherung Fahrraddiebstahl.